AGB

Allgemeine Mietbedingungen

Artikel 1 – Geltungsbereich

Die vorliegenden Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge, die durch Vermittlung der Gesellschaft Riviera HomeLife Mangement SASU und insbesondere auf der Website riviera-homelife.com abgeschlossen werden.

Die Allgemeinen Mietbedingungen regeln die Bedingungen für den Abschluss und die Erfüllung des Mietvertrags, der zwischen dem Mieter und dem Vermieter (Eigentümer der Ferienunterkunft) zustande kommt.

Riviera Homelife Management (nachfolgend „Vermittler“ genannt) handelt hierbei nur als Vermittler im Namen und für Rechnung des Vermieters und ist selbst nicht Partei des Mietvertrags.

Artikel 2 – Abschluss des Mietvertrags

2.1. Der Mieter kann direkt auf der Webseite (www.riviera-homelife.com) eine Reservierungsanfrage stellen. Eine Reservierung wird erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch den Vermittler wirksam.

2.2. Mit der Buchungsanfrage stimmt der Mieter den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen sowie der spezifischen Hausordnung zu, die eventuell auf die gewählte Unterkunft anwendbar ist und gegebenenfalls in der Beschreibung des Mietobjekts heruntergeladen werden kann.

2.3. Spezifische Wünsche des Mieters werden bei der Reservierung entgegengenommen und an den Vermieter weitergeleitet. Es besteht jedoch keine Garantie für deren Erfüllung. Dem Vermieter können nur solche besonderen Bedingungen entgegengehalten werden, die er schriftlich bestätigt hat.

Artikel 3 - Zahlungsbedingungen

3.1. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des gesamten Mietpreises ist umgehend, jedoch spätestens 7 Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung, zu zahlen.

3.2. Die Zahlung des restlichen Mietpreises erfolgt unaufgefordert – entsprechend den Angaben auf der Rechnung – jedoch spätestens 30 Tage vor Mietbeginn.

3.3. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung.

3.4. Bei Reservierungen innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.

3.5. Leistet der Mieter die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen, ist der Vermieter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und dem Mieter die in Artikel 5 vorgesehenen Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen.

Artikel 4 – Pflichten des Mieters

4.1. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermittler die für das Zustandekommen des Mietvertrags und dessen Erfüllung notwendigen Informationen über sich selbst und die anderen Reisenden (sofern zutreffend) mitzuteilen. Dazu zählen Name, Adresse, Wohnort, Geburtsdatum, Nationalität, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

4.2. Der Mieter ist für die Beschaffung sämtlicher für seinen Aufenthalt notwendigen Reisedokumente (Reisepass, Visum, Impfbescheinigung) selbst verantwortlich. Der Mieter ist nicht berechtigt, den  Mietvertrag zu stornieren, weil er die für seinen Aufenthalt notwendigen Reisedokumente nicht beschafft hat oder diese ihm nicht vorliegen.

4.3. Dem Mieter obliegt während seines Aufenthaltes eine allgemeine Sorgfaltspflicht im Hinblick auf das Mietobjekt und er übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Hausordnung durch alle Gäste.

4.4. Das Mietobjekt darf nur mit der jeweils angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter entweder zur fristlosen Kündigung gemäß Artikel 6 dieser Allgemeinen Mietbedingungen (wenn die Personenzahl die in der Anzeige angegebene maximale Belegungszahl überschreitet) oder zur Nachberechnung berechtigt.

4.5. Durch den Mieter oder einen anderen Gast verursachte Schäden sind unverzüglich per E-Mail an folgende Adresse zu melden: complaint@riviera-homelife.com

Artikel 5 – Rücktrittsbedingungen des Mieters

5.1. Im Fall des Rücktritts durch den Mieter bis zu 24 Stunden vor dem vorgesehenen Anreisedatum sind die folgenden Prozentsätze des Nettogesamtmietpreises fällig:

  • Ab 30 Tage vor dem Anreisedatum: 10 %
  • Ab 27 Tage vor dem Anreisedatum: 30 %
  • Ab 24 Tage vor dem Anreisedatum: 50 %
  • Ab 18 Tage vor dem Anreisedatum: 70 %
  • Ab 10 Tage vor dem Anreisedatum: 100 %

5.2. Bei Nichtanreise (NO SHOW) ist 100 % des Mietpreises fällig.

5.3. Bei vorzeitiger Abreise (ohne vorherige Absprache und ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter) ist der gesamte Mietpreis fällig.

5.4. Bei Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € fällig.

Artikel 6 - Kaution

Spätestens 7 Tage vor Mietbeginn hat der Mieter dem Vermittler die auf der Buchungsbestätigung angegebene Kaution als Sicherheitsleistung für eventuelle Mietschäden zu übergeben.

Als Mietschäden gelten alle Schäden und Beeinträchtigungen der Unterkunft sowie Schäden, Verluste oder Diebstähle an den beweglichen Gütern, die während des Mietzeitraums in der Unterkunft vorhanden sind.

Wenn keine Mietschäden vorliegen, wird die Kaution dem Mieter innerhalb von 15 Tagen nach seiner Abreise zurückerstattet.

Im Fall von Mietschäden wird die Kaution innerhalb von maximal 2 Monaten nach Abzug der Kosten für die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens und unter Vorlage von Belegen und Rechnungen zurückerstattet.

Artikel 7 – Ankunft, Abreise und Übergabe-/Annahmeprotokoll

7.1. Sofern nicht anders vereinbart wird, kann der Mieter das Mietobjekt am ersten Tag des Mietzeitraums zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr beziehen. Die Abreise hat am letzten Tag des Mietzeitraums zwischen 08:00 und 10:00 Uhr zu erfolgen.

7.2. Der Schlüssel wird nur dem Mieter, der die Reise reserviert hat, gegen Vorlage eines Ausweises ausgehändigt. Andere Gäste können den Schlüssel nur mit einer Vollmacht entgegennehmen.

7.3. Der Mieter verpflichtet sich, am Tag der Anreise zwei Stunden vor der Ankunft telefonisch mit dem Ansprechpartner vor Ort Kontakt aufzunehmen, um diesen über die erwartete Ankunftszeit in Kenntnis zu setzen. Eine Ankunft nach 20:00 Uhr ist nur dann möglich, wenn dies vorher mit dem Ansprechpartner vor Ort abgestimmt wurde. Andernfalls kann die Schlüsselübergabe bis zum nächsten Tag verschoben werden, ohne dass der Mieter Anspruch auf eine Entschädigung hat, oder dem Mieter können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.

7.4. Die Parteien vereinbaren, am Tag der Anreise und am Tag der Abreise ein Übergabe-/Abnahmeprotokoll  zu erstellen und zu unterzeichnen. Der Vermieter kann sich durch eine Person seiner Wahl vertreten lassen. Wenn der Mieter das Mietobjekt ohne Unterzeichnung des Übergabe-/Abnahmeprotokolls  verlässt, darf der Vermittler ein Übergabe-/Abnahmeprotokoll  von einem Gerichtsvollzieher erstellen lassen und die diesbezüglichen Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Artikel 8 – Mängel

8.1. Beschwerden über Mängel am Mietobjekt sind unverzüglich und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten bzw. Kenntnisnahme telefonisch oder per E-Mail an complaint@riviera-homelife.com zu richten. Bei Nichtmitteilung innerhalb der oben genannten Frist haftet der Mieter für den Mangel und sämtliche Folgeschäden.

8.2. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abstellung von Mängeln mitzuwirken, Schäden gering zu halten und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Hierfür muss der Mieter dem Vermieter Zugang zum Mietobjekt gewähren.

Artikel 9 - Sonderbestimmungen zur Nutzung des Pools

9.1. Die Nutzung von privaten Pools oder die Nutzung der Pools in den Ferienobjekten erfolgt auf eigene Gefahr.

9.2. Der Vermieter ist für die Einrichtung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen für den Pool verantwortlich, die den Gesetzen des Landes entsprechen, in dem sich das Mietobjekt befindet.

9.3. Die Pools der Mietobjekte können durch unterschiedliche Sicherheitssysteme gesichert werden (Alarmsystem, Zaun, Abdeckplanen). Ist ein Alarmsystem vorhanden, ist es dem Mieter strengstens untersagt, dieses auszuschalten. Die vorhandenen Sicherheitssysteme entbinden den Mieter nicht von seiner dauerhaften Aufsichtspflicht gegenüber eventuell mitreisenden Kindern.

9.4. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Pool nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen, wobei Kinder eine Schwimmhilfe tragen müssen. Die Sicherheitsvorkehrungen dürfen nicht als Ersatz für die Aufsichtspflicht der Eltern für Ihre Kinder angesehen werden.

9.5.  Bei Mietbeginn wird das vorhandene Sicherheitssystem in Anwesenheit des Mieters auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft und es wird dem Mieter seine Funktionsweise erklärt. Jede Fehlfunktion des Sicherheitssystems während der Mietdauer muss der Mieter dem Vermittler oder Vermieter unverzüglich anzeigen.

9.6. Dem Mieter ist es untersagt, die Pooltechnik selbst zu bedienen. Sollte es zu Problemen mit dem Pool kommen (z.B., wenn der Pool grün wird oder das Säuberungssystem oder die Heizung nicht richtig funktioniert), muss der Mieter dies dem Vermittler oder Vermieter unverzüglich anzeigen, um Folgeschäden zu vermeiden.

Artikel 10 – Allgemeine Hausordnung

10.1. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Allgemeinen Hausordnung und ggf. der für das Mietobjekt spezifischen Hausordnung durch alle Gäste.

10.2. Es ist verboten, im Innenbereich des Mietobjekts zu rauchen. Eventuell vorhandene Aschenbecher sind für den Außenbereich bestimmt.

10.3. Am Ende des Aufenthalts muss der Mieter:

  • das Mietobjekt sauber und ordentlich hinterlassen,
  • den Hausmüll, Flaschen, Papier, usw. selbst entsorgen und den Grill reinigen,
  • die Geschirrspülmaschine und den Kühlschrank leeren.

Diese Leistungen sind nicht durch die pauschale Reinigungsgebühr abgedeckt. Bei Nichterfüllung der oben genannten Pflichten ist der Vermieter daher berechtigt, einen Teil der Mietkaution für zusätzliche Reinigungskosten einzubehalten.

10.4. Die Sprache der empfangenen Fernseherprogramme wird vom Vermieter eingestellt und darf nicht vom Mieter geändert werden. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann dem Mieter der eventuell erforderlich werdende Einsatz eines Technikers in Rechnung gestellt werden.

10.5. Sofern das Mietobjekt WLAN anbietet, ist dies nur für die private Nutzung bestimmt und zählt nicht zu den wesentlichen Vertragsbedingungen. Es besteht keine Garantie für das einwandfreie Funktionieren der Internetverbindung, auch wenn auf der Website darauf hingewiesen wird, dass WLAN und/oder ein Internetzugang im Mietobjekt vorhanden sind. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter oder anderen Gäste nicht dafür, wenn das WLAN und/oder der Internetzugang (zeitweise) nicht funktionieren oder nicht vorhanden sind.

10.6. Aufgrund des in der Region sehr plötzlich auftretenden starken Winds sind bei jedem Verlassen des Mietobjekts die Sonnenschirme zu schließen und die Markisen einzufahren. Im Fall von Schäden hat der Vermieter das Recht auf Abzug von der Mietkaution bzw. auf Nachberechnung.

10.7. Kissen und Liegenauflagen sind nur mit Handtüchern zu benutzen und müssen in der Nacht verstaut werden. Im Fall von Schäden (z.B.: Verschmutzung durch Stockflecken) hat der Vermieter das Recht auf Abzug von der Mietkaution bzw. auf Nachberechnung.

10.8. Sind Tiere im Mietobjekt zugelassen, ist lediglich der Aufenthalt von Tieren mit einem Mindestalter von einem Jahr gestattet. Hierzu bedarf es der vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters im Rahmen der Reservierungsbestätigung. Es fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25 €/Tier/ Woche an.

Beim Aufenthalt eines Tieres im Mietobjekt ist Folgendes zu beachten:

  • Tierausstattungen (wie Näpfe, Liegedecken oder Spielzeuge) werden nicht zur Verfügung gestellt und sind mitzubringen;
  • die Nutzung des Pools ist Hunden aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf Folgemieter strengstens untersagt;
  • die Schlafzimmer, Betten und Sofas sind für Hunde tabu – Verunreinigungen von Sofas, Tagesdecken etc. werden in Rechnung gestellt;
  • Tiere dürfen ihre Geschäfte nicht auf den Rasenflächen der Grundstücke verrichten. Sollte durch Nichtbeachtung dieser Regel ein gärtnerischer Eingriff notwendig werden, z.B. das teilweise Verlegen von Rollrasen, um wieder eine einheitliche Rasenfläche herzustellen (u.a. bei unschönen gelben Flecken durch Urin), wird dieser dem Mieter in Rechnung gestellt.

Unbeschadet des Rechts des Vermieters, den Mietvertrag gemäß Artikel 12 zu kündigen, und unbeschadet anderer Schadensersatzansprüche kann der Vermieter bei einem nicht im Vorfeld genehmigtem Aufenthalt von Haustieren im Mietobjekt eine Pauschalentschädigung in Höhe von 150,00€/Haustier/Tag in Rechnung stellen.

Artikel 11 - Anzahl der Reisenden

11.1. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahl der Gäste darf nicht überschritten werden.

11.2. Der vom Vermieter als Folge der Verletzung von Artikel 11.1 erlittene Schaden wird im Voraus auf 150,00€ pro Tag für jede Person, die die zulässige maximale Anzahl Reisender überschreitet, festgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Geldbuße, die unbeschadet des Rechts des Vermieters zur Anwendung kommt, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Artikel 12 – Kündigung

Der Vermieter ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail fristlos zu kündigen und die unverzügliche Räumung des Mietobjekts zu fordern:

  • Der Mieter oder ein anderer Gast begeht einen schweren Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht im Hinblick auf das Mietobjekt ODER
  • Der Mieter bringt mehr oder andere Personen und/oder Tiere als vertraglich vereinbart im Mietobjekt unter ODER
  • Der Mieter oder ein anderer Gast verursacht Schäden am Mietobjekt ODER
  • Der Mieter oder ein anderer Gast ist verantwortlich für Störungen ODER
  • Der Mieter verstößt in anderer Weise seinen Verpflichtungen als Mieter.

In diesen Fällen hat der Mieter, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche, die der Vermieter geltend machen kann, keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

Artikel 13 - Haftungsausschlüsse

Die Haftung des Vermieters ist in den gesetzlich zulässigen Grenzen in den folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Funktionsverlust der Einrichtungsgeräte (Haushaltsgeräte, Elektrogeräte, Rohrleitungen, usw.) des Mietobjekts. Im Fall des Auftretens einer Störung, ist der Vermieter bemüht, Ersatz zu beschaffen oder eine entsprechende Reparatur in Auftrag zu geben, wobei zu beachten ist, dass aufgrund landestypischer Gegebenheiten – speziell in der Hochsaison – die Dauer der Reparatur die Aufenthaltsdauer des Mieters überschreiten kann.
  • Lärm- und Geräuschbelästigungen durch Nachbarn, Bauarbeiten oder Landwirtschaft.

Artikel 14 - Höhere Gewalt

Die Haftung des Vermieters ist im Fall von höherer Gewalt ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis, das sich der Kontrolle des Schuldners einer Verpflichtung entzieht, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehbar war, dessen Auswirkungen nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert werden können und das die Erfüllung der Verpflichtung durch den Schuldner verhindert (Artikel 1218 frz. Zivilgesetzbuch). Als höhere Gewalt gelten unter anderem (aber nicht ausschließlich): Natur- und Wetterereignisse, Streiks, Kriege, Embargos, behördliche Anordnungen usw..

Sollte aufgrund von höherer Gewalt das Mietobjekt unbenutzbar oder unzugänglich werden, wird sich der Vermieter über den Vermittler bemühen, eine Ersatzlösung für den Mieter zu finden. Kann für den Mieter keine zufriedenstellende Ersatzlösung gefunden werden, wird der Mietvertrag von Rechts wegen aufgelöst und alle vom Mieter im Voraus gezahlten Beträge werden ihm zurückerstattet.

Artikel 15 – Schlussbestimmungen

15.1. Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen und die individuellen Mietverträge unterliegen ausschließlich dem französischen Recht.

15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Auslegung, der Erfüllung oder der Beendigung eines Mietvertrags, der den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen unterliegt, ist Fréjus (Frankreich).

15.3. Unbeschadet der Bestimmungen von Punkt 15.2 wird der Mieter auf die Möglichkeit hingewiesen, im Streitfall einen Schlichtungsantrag bei der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission zu stellen.

 

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